BLOG: Fachkräfte in Südniedersachsen

#92 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

veröffentlicht am 20.02.2024; Autorin: Ulrike Streicher

Farbenkasten

Wenn Menschen aus dem Ausland in Deutschland studieren oder arbeiten möchten, spielt die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse eine zentrale Rolle. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (wir berichteten bereits dazu #82) zielt darauf ab, die Erwerbsmigration nach Deutschland deutlich zu erleichtern. Dennoch bleibt eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung eines Arbeitsvisums bestehen: Ausländische Fachkräfte, die nach Deutschland einreisen möchten, müssen entweder einen ausländischen Hochschul- oder Berufsabschluss besitzen, der in Deutschland anerkannt ist, oder zumindest eine Teilanerkennung vorweisen können. Unterschiedliche Tools können dabei helfen, festzustellen, ob ein Bildungsabschluss bereits anerkannt ist oder ob eine Anerkennung möglich ist.

Bildungsabschluss ist nicht gleich Bildungsabschluss

Je nach Art des Bildungsabschlusses können unterschiedliche Tools dabei helfen, festzustellen, ob und wie die Anerkennung des eigenen Zeugnisses möglich ist. Wichtig zu wissen ist, dass sich der Anerkennungsprozess bei akademischen und beruflichen Qualifikationen unterschiedlich gestaltet. Welche Prozesse die jeweilige Anerkennung erfordert, wird im Folgenden zuerst für akademische und dann für berufliche Abschlüsse dargelegt.

Akademische Qualifikationen: Was genau ist die ANABIN-Website?

ANABIN (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise) ist eine umfangreiche Datenbank, die Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereitstellt. Sie wird gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie den Kultusministerien der Länder betrieben. Die ANABIN-Website ist eine zuverlässige und transparente Quelle für die Anerkennung von Abschlüssen aus der ganzen Welt. Als öffentlich zugängliche Datenbank dient sie als Unterstützung für Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, um ausländische Qualifikationen in das deutsche Bildungssystem einzuordnen.

Ausländische Bildungsabschlüsse auf ANABIN finden

Die ANABIN-Website bietet eine breite Palette von Informationen, darunter Bewertungen von Bildungsabschlüssen aus verschiedenen Ländern, Informationen zu den Anforderungen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Richtlinien und Verfahren für den Anerkennungsprozess. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse erfolgt anhand verschiedener Kriterien, wie der Gleichwertigkeit des Abschlusses mit einem deutschen Abschluss, der Dauer und dem Niveau der Ausbildung sowie der Institution, an der der Abschluss erworben wurde. Die ANABIN-Website bietet detaillierte Informationen zu diesen Kriterien und erleichtert so den Anerkennungsprozess erheblich.

Die Suchfunktionen ermöglichen eine einfache und schnelle Suche nach spezifischen Qualifikationen und Bildungseinrichtungen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die ANABIN-Datenbank zu durchsuchen, darunter:

  • Die Suche nach einem bestimmten Abschluss oder einer bestimmten Institution
  • Die Suche nach einem bestimmten Land
  • Die Suche nach einem bestimmten Qualifikationsniveau.

Es ist wichtig dabei zu beachten, dass für eine genaue Einschätzung und Anerkennung eines Abschlusses immer auch die individuellen Kurs- und Notenleistungen, die gewählten Fächerkombinationen und teilweise auch die Art der Schule oder Prüfungsinstanz berücksichtigt werden. Zudem kann es Unterschiede geben, je nachdem ob man den Abschluss für eine Berufsanerkennung oder für ein Hochschulstudium in Deutschland nutzen möchte.

Welche Rolle spielt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse?

Die ANABIN-Datenbank wird kontinuierlich aktualisiert, um sicherzustellen, dass die Informationen über ausländische Bildungsabschlüsse in Deutschland auf dem neuesten Stand sind. So werden immer wieder neue Abschlüsse und Änderungen im Bildungssystem aufgenommen. Sollte der gesuchte Bildungsabschluss auf der Website dennoch nicht gefunden werden können, muss die Zeugnisbewertung durch die ZAB, die als zentrale Anlaufstelle in Deutschland fungiert, erfolgen. Die ZAB prüft und bewertet Bildungsnachweise, die außerhalb von Deutschland erworben wurden, und stellt Bescheinigungen über deren Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen aus.

Wie verläuft der Anerkennungsprozess bei der ZAB?

Der Prozess der Anerkennung bei der ZAB umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Antragsstellung: Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Anträge. Da sich Bildungssysteme weltweit stark unterscheiden, variieren auch die einzureichenden Dokumente. Auf der Website der ZAB sind Checklisten für rund 180 Länder verfügbar. Diese enthalten Begriffe in der jeweiligen Landessprache, um die Verständlichkeit zu erleichtern.
  2.  Prüfung der Unterlagen: Die ZAB überprüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Bearbeitungszeit sollte in der Regel maximal drei Monate betragen. Eine Ausnahme bildet die Beantragung des Aufenthaltstitels Blaue Karte EU, bei der mit einer Regelbearbeitungszeit von nur zwei Wochen zu rechnen ist.
  3. Bewertung der Bildungsabschlüsse: Die ZAB bewertet die Bildungsabschlüsse anhand festgelegter Kriterien und vergleicht sie mit deutschen Standards.
  4. Ausstellung einer Bescheinigung: Bei positiver Bewertung stellt die ZAB eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss aus.

Berufliche Qualifikationen: Gleichwertigkeitsprüfung in vielen Berufsfeldern erforderlich

In Deutschland wird eine ausländische Berufsqualifikation gesetzlich als gleichwertig mit einer deutschen Qualifikation betrachtet. Dennoch ist es notwendig, den Prozess der Berufsanerkennung zu durchlaufen, um diese Anerkennung zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass

  • eine Erwerbstätigkeit in Deutschland angestrebt wird,
  • eine im Herkunftsland staatlich oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation vorhanden ist, die mit einem Abschlusszeugnis nachgewiesen werden kann.

Die Anerkennung erfolgt stets im Bezug auf einen spezifischen deutschen Beruf, der als Referenzberuf bekannt ist. Der erste Schritt im Anerkennungsprozess besteht also darin, herauszufinden, welcher Referenzberuf mit der vorliegenden Qualifikation matcht. Dazu kann beispielsweise der  Anerkennungs-Finder genutzt werden, der darüber hinaus viele Informationen zu deutschen Berufsfeldern zur Verfügung stellt.

Reglementierte und nicht reglementierte Berufe

Nicht in allen Berufsfeldern ist eine Anerkennung zwingend vorgeschrieben. Hierbei wird in reglementierte und nicht reglementierte Berufe unterschieden.

Reglementierte Berufe sind jene, in denen die Tätigkeiten durch gesetzliche Bestimmungen geschützt sind. Neben der erforderlichen Berufsqualifikation müssen für diese Berufe oft weitere Kriterien erfüllt werden, um zur Ausübung des Berufs zugelassen zu werden. Dies trifft insbesondere auf Berufe im Gesundheits-, Sicherheits- und Sozialwesen zu, wie beispielsweise Ärzte oder Lehrer. Darüber hinaus umfasst die Reglementierung auch geschützte Berufsbezeichnungen wie Ingenieur, erforderliche Qualifikationen und Zertifizierungen für selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sowie Weiterbildungsabschlüsse wie Meister oder Fachwirt.

Nicht reglementierte Berufe genießen hingegen keinen gesetzlichen Schutz. Diese umfassen eine Vielzahl von Ausbildungsberufen im dualen System, wie beispielsweise Kraftfahrzeugmechatroniker oder Kauffrau für Büromanagement, sowie zahlreiche akademische Berufe, wie Chemiker oder Mathematiker. Um festzustellen, ob ein bestimmter Beruf in Deutschland reglementiert ist oder nicht, kann auch der Anerkennungs-Finder konsultiert werden.

Die Anerkennung ist bei nicht reglementierten Berufen nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber Vorteile haben. Denn mit dem Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache können deutsche Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse internationaler Fachkräfte sofort erkennen. Darüber hinaus kann die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation für die Einreise aus einem Drittstaat erforderlich sein.

Beratungsstellen helfen bei der Antragsstellung

Bevor der Antrag bei der zuständigen Stelle gestellt wird, empfiehlt es sich, eine Beratung zu dem Thema wahrzunehmen. Die Beratungsstelle kann alle wichtigen Informationen rund um das recht individuelle Verfahren geben, zur finanziellen Förderung und zu einzureichenden Unterlagen beraten. Die Gespräche können häufig auch in anderen Sprachen stattfinden, wohingegen viele Mitarbeitende bei den zuständigen Stellen nur Deutsch sprechen. Die zuständige Beratungsstelle lässt sich auch über den Anerkennungs-Finder oder die Beratungssuche ausfindig machen.

Im Rahmen des Anerkennungsprozesses sind bestimmte Dokumente stets erforderlich:

  • Ein Antragsformular oder ein formloser Antrag,
  • Ein Identitätsnachweis,
  • Der Nachweis der Berufsqualifikation sowie Belege über die Inhalte und Dauer Ihrer beruflichen Qualifikation

Zusätzlich zu diesen Unterlagen müssen oft weitere Dokumente vorgelegt. Falls nicht alle erforderlichen Dokumente der zu prüfenden Berufsqualifikation vorhanden sind, gibt es Alternativen, um berufliche Kompetenzen nachzuweisen. Eine Möglichkeit ist eine Qualifikationsanalyse, die für duale Ausbildungsberufe, Meisterberufe oder Fortbildungsberufe angeboten wird. Eine solche Analyse kann beispielsweise eine Arbeitsprobe, ein Fachgespräch oder Probearbeiten in einem Betrieb umfassen. Auch für reglementierte Berufe stehen Alternativen zur Verfügung: Beispielsweise kann ein Anpassungslehrgang absolviert oder eine Prüfung ablegt werden.

Prüfung des Antrags und Anerkennungsbescheid

Die zuständige Stelle prüft alle eingegangen Anträge. Nach spätestens einem Monat wird dem / der Antragstellenden mitgeteilt, ob weitere Dokumente nachzureichen sind. Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, ist von einer maximalen Bearbeitungszeit von 3 Monaten auszugehen. Danach wird ein Bescheid mit dem Ergebnis versandt. Das Ergebnis kann je nach Berufsfeld (reglementiert /nicht reglementiert) unterschiedlich aussehen:

Für reglementierte Berufe gibt es 2 mögliche Ergebnisse:

  • Anerkennung: Die geprüfte Berufsqualifikation ist mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf gleichwertig und der/die Antragstellende erfüllt weitere Kriterien für die Berufszulassung, wie z. B. Deutschkenntnisse.
  • Keine Anerkennung: Die geprüfte Berufsqualifikation ist nicht gleichwertig oder die weiteren Kriterien für die Berufszulassung werden nicht erfüllt.

Für nicht reglementierte Berufe gibt es 3 mögliche Ergebnisse:

  • Anerkennung: Die geprüfte Berufsqualifikation ist mit der entsprechenden deutschen Berufsqualifikation gleichwertig.
  • Teilweise Anerkennung: Die geprüfte Berufsqualifikation ist mit der deutschen Berufsqualifikation nur teilweise gleichwertig. Der/Die Antragstellende darf mit einer teilweisen Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten.
  • Keine Anerkennung: Der Unterschied der geprüften Berufsqualifikation ist im Vergleich mit der deutschen Berufsqualifikation zu groß.

Wesentliche Unterschiede in reglementierten und nicht reglementierten Berufen können durch Qualifizierungsmaßnahmen ausgleichen. Zum Beispiel durch eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung.

Ansprechpartner:

Dr. Benjamin W. Schulze
Bereitsleiter Fachkräfte und Willkommenskultur
T. 0551/270713-43
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